Laserzielgeräte in der Schweiz (23.06.2017)
In letzter Zeit fallen auf Auktionsplattformen, Flohmärkten oder unter der Hand vermehrt Laserzielgeräte auf. Diese stammen oft direkt aus China und können mittels Picatinny-Schiene an Schusswaffen montiert werden. In China sind solche Laserzielhilfen ab 8 US-Dollar erhältlich und werden kostenlos in die Schweiz geliefert. Infolge der aktuellen Paketflut ist die Wahrscheinlichkeit leider gross, dass diese Geräte unbehelligt durch den Zoll gelangen.
Auf dem ausländischen Markt gibt es solche verbotenen Laser in verschiedenen Ausführungen:
- kleine Laser für an Picatinny-Schienen
- Laser, welche für bestimmte Waffentypen angepasst sind (z.B. an Griffschalen, Federführungsstange etc.)
- Laser, welche in Kombination mit einem Zielgerät (Zielfernrohr, Rotpunktvisier) verkauft werden
- Laser, welche in Kombination mit einer Lampe verkauft werden
Laserzielgeräte aller Art sind in der Schweiz verboten!!!
Nicht verboten sind hingegen Rotpunktzielgeräte, welche den Punkt in die Objekt projizieren (und nicht direkt auf das Ziel). Solche Geräte sind für den taktischen Einsatz besser, da sie den Standort des Schützen nicht verraten und das potentielle Ziel aufgrund des zitternden Laserpunktes nicht wahrnimmt, wie nervös der Schütze in Wirklichkeit ist....
Ebenfalls nicht verboten sind Laser, welche sich in den Lauf oder in das Patronenlager schieben lassen, um die Ziellinie zu überprüfen (Ziellinienprüfgeräte) oder als Schiesssimulator verwendet werden. Dabei muss sich das Lasergerät jedoch im Lauf oder im Patronenlager befinden, so dass bei montiertem Laser kein scharfer Schuss abgegeben werden kann.
Gemäss aktuellem Waffengesetz (WG Art. 4,2, Art. 5,1,g, WV Art. 4,2) sind Laserzielgeräte sowie deren Montagevorrichtung verboten. Dies kann einige Fragen aufwerfen:
- Montagevorrichtungen, welche für Lampen vorgesehen sind, sind erlaubt
- Laser, welche keine Montagevorrichtung haben und welche nicht in der Seite und Höhe verstellbar sind, sind erlaubt (z.B. Laserpointer)
- Die Montage irgendeines Lasers in einer Montagevorrichtung, welche sich eindeutig an Waffen anbringen lässt, ist nicht erlaubt
Es ist wenig ratsam, wegen eines 10 Franken Laser seinen guten Leumund auf's Spiel zu setzen und gar den Einzug der legal erworbenen Waffen zu riskieren. Darum:
Finger weg von Laserzielgeräten!
Wer jetzt schon über solche Geräte ohne Bewilligung verfügt, hat folgende Möglichkeiten:
- diese bei der zuständigen Polizeibehörde anzumelden
- diese bei der zuständigen Polizeibehörde zur Vernichtung abzugeben
- diese still und leise zu vernichten (mit dem Vorschlaghammer) und zu entsorgen. Dabei darauf hoffen, dass niemand etwas bemerkt hat....
Übrigens:
In Deutschland sind Laserzielgeräte ebenfalls verboten. In Deutschland sind jedoch auf Lampen, welche sich an Waffen montieren lassen, nicht erlaubt! Also aufgepasst!
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Source: specialized literary, particularly 'Bewaffnung und Ausrüstung der Schweizer Armee seit 1817, Bände 3 und 4', 'Die Repetiergewehre der Schweiz, Christian Reinhart, Kurt Sallaz, Michael am Rhyn, Verlag Stocker-Schmid' and 'Schweizer Militärgewehre Hinterladung 1860 - 1990, Ernst Grenacher'
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