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Bergara BA13 TD 308 Win mit ZF (Market monitoring)

Status: inactive
 
Date: 13.10.2018
Event: eGun Schweiz, eGun Schweiz
 
Availability: aborted
Article no.: 131988
Seller: Jagdlaedeli.ch
Title: Bergara BA13 TD 308 Win mit ZF
URL: http://egun.ch/market/item.php?id=131988
 
Price: CHF 990.00    
 
Description:
Sie bieten hier auf eine gebrauchte Bergara BA13 Take Down in neuwertigen Zustand mit Synthetic Schaft (Schwarz) und Zielfernrohr. - Kipplauf mit Hahnspannung - Cal. 308 Win. - 20" Lauflänge - 36cm Schaftlänge - 89.5 cm Gesamtlänge - ca. 3 kg Gewicht ohne ZF - inkl. ZF Bauer 3-12x56 L7 - Leuchtpunkt - Beide Artikel nicht Älter als ein Jahr. - Versand gegen Vorauszahlung und Einhaltung des Schweizer Waffengesetz. - Versand- und Verpackungskosten: CHF 25,- - Keine Garantie da eine Gebrauchtwaffe und Zielfernrohr. - Verkauf unter Einhaltung des Schweizer Waffengesetz. Schriftlicher Vertrag, ID- oder Passkopie und Strafregisterauszug nicht älter 3 Mt. zwingend. - Auszug aus dem Waffengesetz: Schriftlicher Vertrag für die Übertragung einer Waffe Art. 11 Waffengesetz (SR 514.54; WG) - Erwerb durch ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung: Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für jeden Erwerb einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenbestandteils einen Waffenerwerbsschein nach Artikel 8 Waffengesetz (Art. 10 Abs. 2 WG in Verbindung mit Art. 21 Waffenverordnung SR 514.541; WV). - Erwerb für Angehörige bestimmter Staaten: Angehörige folgender Staaten dürfen Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile sowie Waffenzubehör grundsätzlich weder erwerben noch besitzen: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien (Art. 12 WV) - Sorgfaltspflicht: Die Identität des Erwerbers ist anhand eines amtlichen Ausweises (ID oder Pass) zu überprüfen (Art. 10a Abs. 1 WG). Der Erwerber muss die Anforderungen gem. Art. 8 Abs. 2 Waffengesetz erfüllen. Im Zweifelsfall ist ein Originalauszug aus dem schweizerischen Strafregister zu verlangen und mit dem Vertrag aufzubewahren (vgl. Art. 18 Abs. 4 WV).
Source: eGun Schweiz (http://www.egun.ch)
 
Disclaimer Market Monitoring
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