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T4E HDX 68 Marker (Market monitoring)

Status: active
 
Date: 07.05.2026
Event: Webseite http://www.egun.de, eGun GmbH Deutschland
 
Availability: running, no bids
Article no.: 20366372
Seller: Waffen+Kollross
Title: T4E HDX 68 Marker
URL: https://egun.de/market/item.php?id=20366372
 
Price: EUR 279.00    
 
Description:
T4E HDX 68 CO2 Kaliber .68
 

 

 
Beschreibung
 

 

Produktinformationen "T4E HDX 68 Vorderschaftrepetierflinte Home Defense Xtreme CO2 Kaliber .68"
 
Die Antwort ist das T4E TX 68 Pump-Action-Gewehr im starken Kaliber .68. Neben der mächtigen Optik und dem beeindruckenden Sound des Durchladens überzeugt es durch seine intuitive Bedienung und die robuste Verarbeitung des Metallgehäuses. Das und die massive Mündungsbremse bringen die Tactical Xtreme 68 auf das satte Gewicht von über 3 kg und sorgen zusätzlich für eine enorme Stabilität im Einsatz. M-LOK-Slots im vorderen Schaftbereich erhöhen die Vielseitigkeit der TX 68.Zuvor lässt sie sich dank des Quick-Piercing-Systems monatelang im Standby aufbewahren. Bereits mit 16 Rundkugeln und mit eingesetzten 12 g CO₂-Kapseln bestückt, reicht ein leichter Stoß auf die Schaftrückseite, um die Kapseln anzustechen. Die sichtbare und spürbare Druckanzeige zeigt die Einsatzbereitschaft immer klar an.Als Munition steht dem Schützen das gesamte Sortiment der T4E-Rundkugeln zur Auswahl.Für den Einsatz als Farbmarkierer empfehlen wir, die TX 68 mit unseren Markingballs (MAB) oder Chalkballs (CKB) zu betreiben. Bei Verwendung klassischer Paintballs mit Gelatinehülle kann es konstruktionsbedingt vermehrt zum Platzen der Kugel beim Zuführen oder im Lauf kommen.
 

 
Highlights in der Übersicht
 
einfache Bedienung
 
Massiver Body
 
Quick-Piercing-System
 
passend für Gummi-, Pfeffer-, Kreide- und Farbmakierungsmunition im Kaliber .68
 

 
Technische Details
 
Hersteller: Umarex / T4E
 
Modell: HDX
 
Kaliber: .68
 
Magazinkapazität: 16 Schuss
 
Schusskapazität: bis max. 40 Schuss
 
Gewicht: 3050g
 
Gesamtlänge: 896mm
 
Abzug: Single-Action
 
Antrieb: 12g CO2 Kartusche
 

 
Ab 18 Jahren erhältlich!
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Waffen- und Munitionshandel Kollross - Tel.: 07254-76190 - Mail: waffen@waffen.es
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Herstellerinformation
 
UMAREX GmbH & Co. KG, Donnerfeld 2, 59757 Arnsberg,

Nordrhein-Westfalen, Deutschland, contact@umarex.de
 

 

 
Hinweis:
 
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
 
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
 
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)

Softairwaffen/Airsoftwaffen

Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

 

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte – und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers – sie unbefugt an sich nehmen.

 

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen

Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
 
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen

Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
 
Das Waffengesetz finden Sie hier:

http://web.archive.org/web/20101218114503/http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

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Diese Infos erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.
Source: eGun GmbH Deutschland (http://www.egun.de)
 
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